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OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Widerruf der Zustimmung zur Fremdinsemination ; Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer Insemination ; Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft zu einem nichtehelichen Kind
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Zustimmung zur Fremdinsemination ; Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer Insemination ; Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft zu einem nichtehelichen Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 28.02.1991 - 502 C 260/90
- OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1516
- NJW 1993, 3024
- FamRZ 1992, 851 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82
Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung
Auszug aus OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91
Die Nichtehelichkeit ( § 1591 Abs. 1 Satz 2 BGB ) der Beklagten muß gemäß den §§ 1593, 1599 Abs. 1 BGB durch Klage geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 87, 169, 171) [BGH 07.04.1983 - IX ZR 24/82] .Die Frage, ob der Mann die Ehelichkeit von Kindern, die mit seiner Zustimmung durch heterologe Insemination gezeugt worden sind, anfechten kann, ist vom Bundesgerichtshof (BGHZ 87, 169 ff. [BGH 07.04.1983 - IX ZR 24/82] ) bereits grundlegend entschieden worden.
Der zu diesem Punkt von Giesen (JZ 1983, 552 ff.; vgl. Kollhosser JA 1985, 553, 555) vorgebrachten Kritik vermag der Senat nicht zuzustimmen.
Ob auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen überhaupt Fälle denkbar sind, in denen die Ausübung des Anfechtungsrechts rechtsmißbräuchlich ist (…zweifelnd auch Dölle, Festschrift für Rabel, 1954, S. 187, 243/244), und ob gegebenenfalls die Tatsache, daß der wirkliche Erzeuger nicht feststellbar ist, hierfür ausreichend sein kann (BGHZ 87, 169, 178) [BGH 07.04.1983 - IX ZR 24/82] , - was im Hinblick darauf, daß die Nichtfeststellbarkeit des wahren Vaters das Anfechtungsrecht des Mannes, der die nichteheliche Vaterschaft wahrheitswidrig anerkannt hat, nicht beseitigt, zweifelhaft sein kann - braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
- BGH, 03.11.1978 - IV ZR 199/77
§ 1593 BGB gilt nicht im Anwaltshaftungsprozeß
Auszug aus OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91
Wie sich aus § 1594 Abs. 2 Satz 2 BGB ergibt, kommt die zweijährige Anfechtungsfrist auch dem Mann ungeschmälert zugute, dem die Umstände, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, bereits vor dessen Geburt bekannt sind oder der vor der Geburt des Kindes eine - nicht von ihm - schwangere Frau heiratet (vgl. dazu BGH NJW 1979, 418, 419) [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77] . - LG Duisburg, 10.10.1986 - 4 S 229/86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91
Die Frage der Unterhaltspflicht kann in diesem Verfahren keine Rolle spielen, weil es allein um die Klärung der Abstammung geht, so daß der Senat zu der Frage, ob in der Zustimmung zur heterologen Insemination eine vertragliche Übernahme der Unterhaltspflicht zu sehen ist (vgl. LG Duisburg FamRZ 1987, 197), nicht Stellung zu nehmen braucht.
- BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94
Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen …
- OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination; …
Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.